Umtausch von Alt-Führerscheinen

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen, fälschungssicheren und befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Durch die Bundesregierung wurde ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch zu vollziehen.

Wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein ((grau, rosa oder Karte) Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Sie sind vor 1953 geboren?
Egal welchen Führerschein Sie jetzt besitzen: Ein Umtausch ist erst bis zum 19.01.2033 notwendig.

Sie besitzen einen Papierführerschein in grau oder rosa?
Die Frist ergibt sich dann aus dem Geburtsjahr.

GeburtsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde?
Die Frist ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.

Ausstellungsjahr des KartenführerscheinsTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurde?
Das Ablaufdatum kann unter Ziffer 4b (Vorderseite) auf dem aktuellen Führerschein abgelesen werden.