Ablauf deiner Führerscheinausbildung
Du bist auf dieser Seite gelandet, da du dich bei uns zum Führerschein angemeldet hast. Der erste Schritt in die mobile Selbstständigkeit ist somit getan! Nachfolgend ein paar wichtige Punkte zum Ablauf deiner Führerscheinausbildung.
Führerscheinantrag
Bei der zuständigen Führerscheinstelle muss ein Führerschein und die Zulassung zu den Prüfungen beantragt werden. Das Gute vorweg: Die Formalitäten erledigen wir für dich.
Damit wir deinen Führerscheinantrag einreichen können, benötigen wir folgende Unterlagen von dir:
- biometrisches Passbild
- Sehtest im Original
- Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original (unter www.lukes-ehk.de schnell einen Kurs finden und mit dem Gutscheincode LUKE2390 sparen!)
- Kopie von deinem Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel
- bei Erweiterung: Kopie des bisherigen Führerscheins
Bitte habe Verständnis dafür, dass wir unvollständige Führerscheinanträge nach einer Aufbewahrungsdauer von drei Monaten mit evtl. bei uns eingereichten Unterlagen zur weiteren Erledigung an dich zurückgeben.
Du möchtest am Begleiteten Fahren teilnehmen?
Dann zusätzlich noch das ausgefüllte und mit allen erforderlichen Unterschriften (Seite 1: Antragsteller, Seite 2: eingetragene Begleitperson sowie zusätzlich Mutter und Vater am Ende der Seite) versehene Antragsformular „Begleitetes Fahren“, welches du in der Fahrschule erhältst bei uns einreichen. Bitte die Kopien von Personalausweis und Führerschein jeder Begleitperson nicht vergessen! Antragsformular verlegt? Hier gibt es Ersatz.
Theoriestunden
Der theoretische Unterricht in Lauf findet statt: Mittwochs von 19.00 bis 20.30 Uhr und Samstags von 10.00 bis 11.30 Uhr. In Hersbruck findet der Unterricht Dienstag und Donnerstag von 19.00 bis 20.30 Uhr statt.
Fahrstunden
Die Fahrstunden vereinbarst du direkt mit dem Fahrlehrer. Start- und Endpunkt der Fahrstunden ist generell die Fahrschule. Bitte sei pünktlich bei deinen Fahrstunden, da Verspätungen zu deinen Lasten gehen. Nicht rechtzeitig abgesagte Fahrstunden (min. 48 Stunden vor dem Termin) müssen leider in Rechnung gestellt werden.
Anmeldung zu den Prüfungen und TÜV-Gebühren
Wenn du alle Unterlagen abgegeben hast (siehe Führerscheinantrag) und der Führerscheinantrag von der Führerscheinstelle abschliessend bearbeitet wurde (Dauer: ca. 4 Wochen), erfolgt die Zulassung zu den Prüfungen.
Mit Zulassung zu den Prüfungen erhälst du einen sogenannten Kostenvorschuss vom TÜV, welchen du bitte umgehend bezahlst. Die TÜV-Gebühren kannst du per Überweisung (bitte die Bearbeitungsdauer der Bank beachten), bei jedem TÜV-Service-Center oder jedem REWE-Supermarkt (jeweils sofortige Gutschrift) begleichen. Weitere Informatinen zum Kostenvorschluss des TÜV gibt es hier.
Wenn du dann alle Theorieunterrichte besucht und einen Lernfortschritt von mindestens 80% erreicht hast, kannst du dich zur theoretischen Prüfung anmelden. Eine Übersicht über die freien Termine zur theoretischen Prüfung findest du hier.
Die Terminvereinbarung für die praktsiche Prüfung erfolgt direkt mit deinem Fahrlehrer.
Fristen: Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung vier Wochen vor Erreichen des Mindestalters durchgeführt werden. Bei Wiederholungsprüfungen ist generell eine Wartefrist von zwei Wochen einzuhalten.
Bitte beachte: Sind die fälligen TÜV-Gebühren nicht bis zum jeweiligen Prüfungstag beim TÜV eingegangen, so wird die Prüfung von Seiten des TÜV kostenpflichtig zurückgewiesen.
Ausweispflicht: Bei der theoretischen und praktischen Prüfung ist ein Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel vorzulegen. Bei Fehlen des Indentitätsnachweises wird die Prüfung kostenpflichtig zurückgewiesen. Du hast bereits einen Führerschein? Bitte bring diesen zur praktischen Prüfung mit.
Zweiradprüfungen: Bei allen Zweiradprüfungen ist Schutzkleidung vorgeschrieben. Diese umfasst Helm, Motorradjacke mit Protektoren, Motorradhandschuhe, Hose mit Protektoren und knöchelhohe Schuhe.
Krankheit bei Prüfungen: Bei Krankheit ist der TÜV Süd unverzüglich (am Tag der Feststellung der Krankheit, jedoch vor der Prüfung) per E-Mail unter ksc-fe@tuvsud.com zu informieren. In dieser E-Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Vor-/Nachnamen, Ihr Geburtsdatum sowie Ihren Prüfungstermin an. Die TÜV-Gebühren werden erstattet, wenn bis spätestens 7 Tage nach dem Prüftermin ein ärztliches Attest an den TÜV (per Mail) gesendet wurde, aus dem hervorgeht, dass Sie im Zeitraum von XX.XX.XXXX bis XX.XX.XXXX krankheitsbedingt an Ihrer Fahrerlaubnisprüfung nicht teilnehmen konnten.
Bezahlung
Du erhältst zum Monatswechsel eine Rechnung per E-Mail über die Leistungen des vorangegangenen Monats, die du dann bitte per Überweisung an uns bezahlst. Gerne kannst du auch ein Lastschriftmandat erteilen, wir buchen dann die fälligen Beträge automatisch und fristgerecht von deinem Konto ab. Wir bitten um Verständnis, wenn wir in Einzelfällen auf Vorkasse bestehen.
Unsere Bankverbindung lautet wie folgt:
Gerhards Fahrschule
Sparkasse Nürnberg
DE57 7605 0101 0006 0182 46
SSKNDE77XXX