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B197 – die neue Automatikregelung für den Autoführerschein

Zum 01.04.2021 wurde die neue Schlüsselzahl 197 für den Autoführerschein eingeführt.

Was aber genau bedeutet diese Änderung nun für Dich?
Bisher (bis 31.03.2021) war es so, dass wenn die Ausbildung und Pürfung für die Fahrerlaubnis der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde, auch nur solche Fahrzeuge gefahren werden durften. Fahrzeuge mit Schaltgetriebe waren also tabu. Die Beschränkung der Fahrerlaubnis auf Automatikfahrzeuge ist im Führerschein an der eingetragenen Schlüsselzahl 78 zu erkennen.

Ab dem 01.04.2021 ist es möglich die Ausbildung und Prüfung auf einem Automatikfahrzeug zu absolvieren, sodass danach auch Fahrzeuge mit und ohne Schaltung gefahren werden dürfen. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass in der Ausbildung mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert wurden. Anschliessend werden die geforderten Fähigkeiten in einer 15-mintügen Testfahrt mit dem Fahrlehrer überprüft. Bei erfolgreicher Testfahrt wird eine Teilnahmebescheinigung ausgehändigt und die Schlüsselzahl 197 in den Führerschein eingetragen.

Gibt es irgendwelche Nachteile?
Ja. Solltest du später auf eine höhere Fahrerlaubnis der Klasse BE, C-Klassen oder D-Klassen aufsteigen wollen, so muss diese Ausbildung und Prüfung auf einem Schaltfahrzeug abgelegt werden. Geschieht dies nicht, erfolgt für diese Klassen ebenfalls der Automatikeintrag.

Wie verhält es sich im Ausland?
Da es sich um eine nationale Schlüsselzahl handelt, findet diese keinerlei Beachtung im Ausland. Es dürfen hier also sowohl Schalter als auch Automatikfahrzeuge gefahren werden.

Wird der Führerschein dadurch teurer?
Nein, da die 10 „zusätzlichen“ Fahrstunden in die Ausbildung integriert werden entsteht hier kein Mehraufwand.

Kann die Klasse B197 mit dem Begleiteten Fahren kombiniert werden?
Ja.

Kann ich die Klasse B197 bei euch machen?
Wir haben eine Automatikfahrzeug bestellt. Corona-Bedingt warten wir noch auf dessen Auslieferung.

Ich habe jetzt einen Automatikeintrag (Schlüsselzahl 78) und möchte in Zukunft Schaltfahrzeuge fahren. Was muss ich tun?
Es ist eine Fahrerschlung mit einem Umfang von mindestens 10 Fahrstunden mit anschliessender 15-minütiger Testfahrt zu absolvieren. Danach kann die Schlüsselzahl 78 ausgetragen und die 197 eingetragen werden. Alternativ ist die Ausbildung mit anschliessender Prüfung auf einem Schaltfahrzeug möglich.

B196 – Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Zum 31.12.2019 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein kleine Motorräder fahren zu dürfen. Wir möchten hier die wichtigsten Fragen klären.

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW geführt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Mindestalter von 25 Jahren muss erreicht sein
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren in Ihrem Besitz sein
Erfolgreiche Absolvierung einer Fahrerschulung „B196“ durch die Fahrschule

Wie sieht eine Fahrerschulung „B196“ aus?
Der Gesetzgeber sieht folgenden Mindestausbildungsumfang vor:
4x 90 Minuten theoretischer Unterricht
5x 90 Minuten praktischer Unterricht

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die aktuellen Kosten für den Erwerb der Fahrerschulung entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Wie sieht die Antragstellung aus? Benötige ich einen neuen Sehtest und/oder einen neue Erste-Hilfe-Schulung? Bekomme ich einen neuen Führerschein?
Die Antragstellung erfolgt durch die Fahrschule. Da ein neuer Führerschein ausgestellt wird, muss dem Führerscheinantrag lediglich ein neues biometrisches Passbild beigefügt werden. Ein Sehtest und eine neue Erste-Hilfe-Schulung ist nicht notwendig.

Gibt es Nachteile?
Ja. Zum einen ist die Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge nur in Deutschland gültig. Zum anderen gibt es keinen Bonus beim späteren Aufstieg auf eine höhere Motorradklasse.

Effektiv Lernen mit der Fahrschulcard

Wir setzen in unserer Fahrschule das Lernsystem „Fahrschulcard“ ein.

Für ein erfolgreiches Absolvieren der theoretischen Prüfung ist es unerlässlich, sich auf diese Vorbereiten, denn schliesslich wird der Fragenkatalog auch zweimal jährlich auf die aktuelle Gesetzgebung angepasst – entsprechend aktuell sollte dein Lernmaterial sein. Mit der Nutzung des Fahrschulcard-Lernsystems bist du bestens auf die Prüfung vorbereitet, denn Sie enthält den kompletten amtlichen Fragenkatalog und Änderungen werden rechtzeitig vorher eingepflegt.

Grundsätzlich kann die App von jedem Endgerät aus genutzt werden, sei es über den PC, Laptop, Tablet oder dem Handy. Und wenn der Fragenkatalog einmal offline heruntergeladen ist, ist nicht einmal eine mobile Datenverbindung erforderlich. Dein Lernstatus wird dabei online in der Cloud von Fahrschulcard gespeichert.

Nachfolgend möchten wir euch einige tipps in der Handhabung der App näher bringen.

Damit Du deinen Lernstatus immer verfolgen kannst gibt es einen ausführlichen Statistikbereich, welcher sich auf folgende Punkte aufteilt.

Lernfortschritt

Der Lernfortschritt zeigt Dir an, wie fit Du bereits bist. Um mit einem ruhigen Gewissen und gut vorbereitet in die Prüfung gehen zu können, sollte der Lernfortschritt 100 % anzeigen. Die 100 % erreichst Du, indem Du alle Fragen 2x hintereinander richtig beantwortet hast und drei Probeprüfungen in Folge erfolgreich absolviert hast.

Fragenstatus

Über den Fragenstatus kannst Du einsehen, wie viele Fragen schon prüfungsreif sind (= grün, zweimal hintereinander richtig beantwortet), wie viele Fragen richtig beantwortet wurden (= gelb, einmal richtig beantwortet), wie viele Fragen falsch beantwortet wurden (= rot) sowie die unbearbeiteten Fragen (= grau).

Natürlich kannst Du auch die Ergebnisse der letzten drei Vorprüfungen einsehen: Hier sollten im Idealfall natürlich drei grüne Haken zu sehen sein 🙂

Hast Du die Fragenliste zum Lernen ausgewählt, so kannst Du über das Filtersymbol ein Einstellungsmenü aufrufen, indem Du auswählen kannst, welche Fragen Du jetzt intensiver bearbeiten möchtest. Du hast die Wahl zwischen unbearbeiteten/falsch beantworteten/richtig beantworteten und prüfungsreifen Fragen. Diese Optionen eignen sich besonders gut um den Fragenstatus (s. Statistik) zu bearbeiten.

Natürlich kannst Du auch explizit nur Zahlen-, Varianten-, Bild- oder Videofragen bearbeiten.

Sollte eine Änderung des Fragenktalogs bevorstehen (immer zum 01. April und 01. Oktober) im Jahr, kannst du über „Neue Fragen“, die geänderten Fragen Lernen.

Bei jeder Frage hast Du die Möglichkeit diese über das Menü auf die Merkliste zu setzen. Die Fragen auf der Merkliste können dann jederzeit wieder über Lernsystem -> Merkliste oder über die Fragenliste und die Filtereinstellungen (s. o.) aufgerufen werden.

Umtausch von Alt-Führerscheinen

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen, fälschungssicheren und befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Durch die Bundesregierung wurde ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch zu vollziehen.

Wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein ((grau, rosa oder Karte) Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Sie sind vor 1953 geboren?
Egal welchen Führerschein Sie jetzt besitzen: Ein Umtausch ist erst bis zum 19.01.2033 notwendig.

Sie besitzen einen Papierführerschein in grau oder rosa?
Die Frist ergibt sich dann aus dem Geburtsjahr.

GeburtsjahrTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 – 195819.01.2022
1959 – 196419.01.2023
1965 – 197019.01.2024
1971 oder später19.01.2025

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde?
Die Frist ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.

Ausstellungsjahr des KartenführerscheinsTag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 200119.01.2026
2002 – 200419.01.2027
2005 – 200719.01.2028
200819.01.2029
200919.01.2030
201019.01.2031
201119.01.2032
2012 – 18.01.201319.01.2033

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurde?
Das Ablaufdatum kann unter Ziffer 4b (Vorderseite) auf dem aktuellen Führerschein abgelesen werden.