B196 – Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Zum 31.12.2019 hat der Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen unter bestimmten Voraussetzungen auch mit dem Autoführerschein kleine Motorräder fahren zu dürfen.

Welche Fahrzeuge dürfen gefahren werden?
Nach Eintragung der Schlüsselzahl 196 im Führerschein dürfen Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW geführt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Das Mindestalter von 25 Jahren muss erreicht sein
Die Fahrerlaubnis der Klasse B muss seit mindestens 5 Jahren in Ihrem Besitz sein
Erfolgreiche Absolvierung einer Fahrerschulung „B196“ durch die Fahrschule

Wie sieht eine Fahrerschulung „B196“ aus?
Der Gesetzgeber sieht folgenden Mindestausbildungsumfang vor:
4x 90 Minuten theoretischer Unterricht
5x 90 Minuten praktischer Unterricht

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?
Die aktuellen Kosten für den Erwerb der Fahrerschulung entnehmen Sie bitte unserer Preisliste.

Wie sieht die Antragstellung aus? Benötige ich einen neuen Sehtest und/oder einen neue Erste-Hilfe-Schulung? Bekomme ich einen neuen Führerschein?
Die Antragstellung erfolgt durch die Fahrschule. Da ein neuer Führerschein ausgestellt wird, muss dem Führerscheinantrag lediglich ein neues biometrisches Passbild beigefügt werden. Ein Sehtest und eine neue Erste-Hilfe-Schulung ist nicht notwendig.

Gibt es Nachteile?
Ja. Zum einen ist die Berechtigung zum Führen der Fahrzeuge nur in Deutschland gültig. Zum anderen gibt es keinen Bonus beim späteren Aufstieg auf eine höhere Motorradklasse.