Datenschutzerklärung

Datenschutzerklärung für unsere Kunden

Sicherheit und Datenschutz haben oberste Priorität in unserer Fahrschule. Deshalb nutzt unsere Fahrschule eine EDV-basierte Fahrschulverwaltungssoftware. Die im Rahmen des Ausbildungsvertrages von der Fahrschule erhobenen personenbezogenen Daten werden lokal gespeichert und verarbeitet. Dies dient zur Wahrung unseres berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO an der effizienten Erbringung unserer Leistungen.

Datenaustausch mit der zuständigen Prüfbehörde

Ganz oder teilweise verwendet dieselben personenbezogenen Daten auch die TÜV SÜD Auto Service GmbH (kurz: TÜV), die im staatlichen Auftrag die Fahrerlaubnisprüfungen durchführt. Der TÜV erhält diese Daten von der zuständigen Behörde und aktualisiert sie entsprechend den abgelegten Prüfungen. Daher ist es für uns als Fahrschule sinnvoll, im Rahmen eines guten Services für die Fahrschüler sowie einer zügigen Bearbeitung und der Qualitätssicherung, diese Daten während der Ausbildung der Fahrschüler bei Bedarf zeitnah und aktuell beim TÜV abrufen und austauschen zu können. Der TÜV bietet den Fahrschulen deshalb die Möglichkeit, alle im Rahmen ihrer Ausbildungsaufgaben benötigten personenbezogenen Datensätze der Fahrschüler nach deren Zustimmung bis maximal 3 Monate nach Abschluss deren Ausbildungszeit unveränderbar und ausschließlich zur Einsichtnahme via Internet abzurufen. Die Fahrschule und der TÜV sorgt für die Einrichtung und die Aufrechterhaltung der erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Vermeidung von Zugriffen und Änderungen dieser Daten durch Unbefugte. Folgende deiner Daten kann die Fahrschule nach Zustimmung via Internet vom TÜV austauschen, abrufen und speichern: Namen (Vor- und Zuname), Fahrschüler-Identifikationsnummer (nur zu Zwecken der internen Zuordnung), Fahrerlaubnisklassen, Geburtsdatum, ggf. Auflagen und Beschränkungen für Sie (z.B. Hinweis auf eine benötigte Sehhilfe), Datum Ihres Antrages (Eingangsdatum des Prüfantrags bei der Behörde), beantragte Fahrerlaubnisklasse (z.B. Klasse „B“), Rechtsgrundlage für Fahrerlaubnis (z.B. Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis), ggf. Bemerkungen zu Ihrem Prüfantrag (z.B. Prüfung auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe), Prüfort (Wo soll die Prüfung stattfinden), Art der Prüfung (z.B. „theoretische Prüfung“), Prüfungssprache, frühere Prüfungen, Datum früherer Prüfungen, Ergebnis Ihrer früheren Prüfungen („bestanden“ oder „nicht bestanden“), Fehlerpunktzahl bei der Theorieprüfung, ggf. Grund des Nichtbestehens (Hinweis auf einen evtl. bestehenden Nachschulungsbedarf), Zahlungsstand (Prüfgebühr), Rechnungsnummer, Zahlungen etc.).

Ich bin damit einverstanden, dass zur Vorbereitung und Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung die dafür erforderlichen personenbezogenen Daten zwischen der zuständigen Prüforganisation, der zuständigen Führerscheinbehörde und der Fahrschule ausgetauscht werden. Diese Einwilligung ist jederzeit frei widerruflich. Ohne meine Einwilligung kann die Fahrschule die Ausbildung durchführen, mich aber nicht zur Fahrerlaubnisprüfung anmelden

Ich bin damit einverstanden, dass die Fahrschule und die TÜV Süd Auto Service GmbH meine oben bezeichneten Daten wie beschrieben via Internet bis maximal 3 Monate nach Abschluss meiner Fahrausbildung zum Abruf zur Verfügung stellen, austauschen und speichern. Die Fahrschule ist zur Speicherung und Archivierung der Daten auch über einen längeren, als den vorgenannten Zeitraum verpflichtet. Mit der Erfassung, elektronischen Speicherung und automatisierten Verarbeitung meiner persönlichen Daten zum Zwecke der Ausbildung, Vertragsabwicklung, der Fahrerlaubnis Prüfaufträge und der für den Erwerb der Fahrerlaubnis notwendigen Prüfungen bei er Prüforganisation erkläre ich mich einverstanden.

Weiterhin beauftrage ich die Fahrschule mich zu den Prüfterminen der Fahrerlaubnisprüfungen gem. § 15 FeV der TÜV Süd Auto Service GmbH bei derselben in meinem Namen anzumelden. Gegenstand der Prüfungen sind die theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass der Prüftermin nur ganz oder teilweise mit einer Frist von mindestens 7 Werktagen zum Prüftermin gekündigt werden kann und ich bei Unterschreitung dieser Frist zur Zahlung der Prüfgebühr verpflichtet bleibe, sofern der Prüftermin nicht durch einen anderen Bewerber wahrgenommen wird.