SEPA-Lastschriftmandat

    Ich ermächtige den Zahlungsempfänger, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom Zahlungsempfänger auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich die einzuziehenden Beträge mindestens sechs Bankarbeitstage vor Einzug per elektronischer Rechnungslegung an die angegebene E-Mail-Adresse anzukündigen. Der Zahlungspflichtige hat für ausreichende Kontodeckung zu sorgen; für anfallende Rücklastschriftkosten hat der Zahlungspflichtige aufzukommen.

    Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

    Name des Zahlungsempfängers

    Anschrift des Zahlungsempfängers

    Gläubiger-Identifikationsnummer

    Schüler-Nr.
    zugleich Mandatsreferenz
    zu finden auf der Rechnung
    3- oder 4-stellig; nur Zahlen

    Name des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)

    Anschrift des Zahlungspflichtigen (Kontoinhaber)

    IBAN des Zahlungspflichtigen

    Zahlungsart

    E-Mail-Adresse

    Datum