Umtausch von Führerscheinen

Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen, fälschungssicheren und befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Durch die Bundesregierung wurde ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch zu vollziehen.

Wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein ((grau, rosa oder Karte) Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde.

Sie sind vor 1953 geboren?
Egal welchen Führerschein Sie jetzt besitzen: Ein Umtausch ist erst bis zum 19.01.2033 notwendig.

Sie besitzen einen Papierführerschein in grau oder rosa?
Die Frist ergibt sich dann aus dem Geburtsjahr.

Geburtsjahr
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1953 – 1958
19.01.2022
1959 – 1964
19.01.2023
1965 – 1970
19.01.2024
1971 oder später
19.01.2025

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde?
Die Frist ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.

Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins
Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 – 2001
19.01.2026
2002 – 2004
19.01.2027
2005 – 2007
19.01.2028
2008
19.01.2029
2009
19.01.2030
2010
19.01.2031
2011
19.01.2032
2012 – 18.01.2013
19.01.2033

Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurde?
Das Ablaufdatum kann unter Ziffer 4b (Vorderseite) auf dem aktuellen Führerschein abgelesen werden.