Umtausch von Führerscheinen
Bis zum 19.01.2033 müssen alle EU-Bürger über einen einheitlichen, fälschungssicheren und befristeten Führerschein verfügen. Diese werden seit dem 19. Januar 2013 ausgestellt und besitzen eine Gültigkeit von 15 Jahren. Alle vorher ausgestellten Führerscheine sind umzutauschen. Durch die Bundesregierung wurde ein verbindlicher Stufenplan beschlossen, um den Umtausch zu vollziehen.
Wann Sie Ihren Führerschein umgetauscht haben müssen, ist davon abhängig, über welchen Führerschein ((grau, rosa oder Karte) Sie verfügen und wann Sie geboren sind bzw. wann der Führerschein ausgestellt wurde.
Sie sind vor 1953 geboren?
Egal welchen Führerschein Sie jetzt besitzen: Ein Umtausch ist erst bis zum 19.01.2033 notwendig.
Sie besitzen einen Papierführerschein in grau oder rosa?
Die Frist ergibt sich dann aus dem Geburtsjahr.
Geburtsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1953 – 1958 | 19.01.2022 |
1959 – 1964 | 19.01.2023 |
1965 – 1970 | 19.01.2024 |
1971 oder später | 19.01.2025 |
Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher bis zum 18.01.2013 ausgestellt wurde?
Die Frist ergibt sich aus dem Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins.
Ausstellungsjahr des Kartenführerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 – 2001 | 19.01.2026 |
2002 – 2004 | 19.01.2027 |
2005 – 2007 | 19.01.2028 |
2008 | 19.01.2029 |
2009 | 19.01.2030 |
2010 | 19.01.2031 |
2011 | 19.01.2032 |
2012 – 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Sie besitzen einen Kartenführerschein welcher ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurde?
Das Ablaufdatum kann unter Ziffer 4b (Vorderseite) auf dem aktuellen Führerschein abgelesen werden.